Wenn ein Kfz den Besitzer wechselt, wird idealerweise ein Kaufvertrag abgeschlossen. Dabei macht es jedoch einen erheblichen Unterschied, um wen es sich bei Käufer und Verkäufer handelt. In weiterer Folge werden folgende Abkürzungen verwendet:

  • C2C (»Consumer to Consumer«): Fahrzeugverkauf zwischen Privatpersonen.
  • B2C (»Business to Consumer«): Fahrzeugverkauf von einer Firma (z. B. ein Autohaus) an eine Privatperson.
  • B2B (»Business to Business«): Fahrzeugverkauf zwischen Unternehmen.

Angaben im Kaufvertrag

Unabhängig von der Art des Verkaufs werden folgende Punkte in einem Kaufvertrag empfohlen:
Käufer / Verkäufer (Wer schließt das Geschäft ab?):

  • Privatpersonen: Name, Anschrift und Geburtsdatum. Letzteres hilft bei Bedarf dabei, Personen bei Namensgleichheit zu unterscheiden. Häufig wird auch noch eine Telefonnummer des Käufers ergänzt, insbesondere bei Privatpersonen gibt es dafür in Österreich jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.
  • Unternehmen: Firmenname und Firmensitz, weitere Infos wie Firmenbuchnummer, UID-Nummer oder das zuständige Firmenbuchgericht werden empfohlen.

Daten zum Fahrzeug:

  • Art des Fahrzeugs
  • Modell bzw. Type
  • Marke
  • Farbe
  • Fahrzeugidentifizierungsnummer

Bei Gebrauchtwagen ist weiters sinnvoll anzuführen:

  • Anzahl der Vorbesitzer
  • Kilometerstand

Unterschied zwischen C2C und B2C

Gewährleistung

Ein Geschäft zwischen Privatpersonen genießt nicht den Schutz des Konsumentenschutzgesetzes. Das bedeutet, wer als Privatperson ein Fahrzeug verkauft, darf die Gewährleistung ausschließen – Stichwort: »Gekauft wie gesehen«. Das bedeutet natürlich nicht, dass bei einem Privatverkauf dem Betrug Tür und Tor geöffnet sind. Denn ein Verkäufer muss zumindest zusichern, dass das Fahrzeug betriebsbereit und sicher ist. Mängel und Schäden am Fahrzeug müssen offengelegt und kommuniziert werden, allerdings nur im Rahmen der Mittel, die einer Privatperson zur Verfügung stehen.

Im Gegensatz dazu unterliegen Geschäfte, bei denen ein Unternehmen als Verkäufer auftritt, dem Konsumentenschutzgesetz. Das bedeutet, dass die Händlergewährleistung nicht umgangen werden kann. Die Gewährleistungsfrist läuft zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Bei Mängeln, die innerhalb des ersten Jahres auftreten, wird zusätzlich davon ausgegangen, dass sie bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren. Im Streitfall würde die Beweislast innerhalb der ersten zwölf Monate daher beim Händler liegen.

Bei Gebrauchtwagen, die länger als ein Jahr zugelassen sind bzw. waren, besteht die Möglichkeit, die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr zu verkürzen. Das muss jedoch mit dem Käufer ausgehandelt und ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden.

Zustand des Fahrzeugs

Obwohl bei Privatverkäufen das Prinzip »Gekauft wie gesehen« gilt, kann ein Ankaufstest bei einem der Autofahrerclubs nicht schaden. Trotz und auch wegen der Möglichkeit des Gewährleistungsausschlusses lassen sich spätere Streitereien vermeiden, wenn Mängel vorab geklärt sind.

Im Gegensatz dazu liegt die Latte beim gewerblichen Verkäufer höher. Hier erfolgt eine genaue Beschreibung des Fahrzeugs und auch von allfälligen Mängeln im Kaufvertrag. Dabei werden auch die verschiedenen Teile und Aspekte wie der mechanische Zustand, die Karosserie oder die Elektronik gesondert behandelt. Die jeweilige Bandbreite dafür läuft jeweils von »Einwandfrei, ohne Verschleiß oder Störungen« bis hin zu »Sicherheitsrelevante Teile defekt«.

Auch die Durchführung eines Ankaufstests bis zu einem vereinbarten Stichtag kann im Kaufvertrag vereinbart werden.

Preis und Steuern

Der Kaufpreis muss natürlich im Kaufvertrag angegeben werden. Der Unterschied zwischen Privatverkauf und gewerblichem Verkauf liegt jedoch bei den Steuern. Während für die Privatperson keine Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer anfällt, ist sie im gewerblichen Kaufvertrag anzugeben.

Kaufvertrag bei B2B

Beim Autohandel zwischen Unternehmen fällt die Vertragsgestaltung wieder etwas freier aus, als wenn Privatpersonen involviert sind. Insbesondere fallen die Vorschriften zum Verbraucherschutz weg. Generell lässt sich sagen, dass ein Kaufvertrag zwischen Unternehmen auf Basis von Verhandlungen gestaltet und individuell auf die Bedürfnisse der Vertragspartner angepasst wird.

Was bedeuten C2C, B2C und B2B?
Wer darf die Gewährleistung ausschließen?
Kann die Gewährleistung verkürzt werden?
Wie genau muss der Zustand eines Fahrzeugs im Vertrag beschrieben werden?
Was muss bei Gebrauchtwagen sonst noch angegeben werden?
Gibt es Musterverträge?